Auf dem Anmeldeformular ist unabhängig vom Vorsorgeplan (Ausnahme: weitergehende Vorsorge) der AHV-Jahreslohn (inkl. 13. Monatslohn) aufzuführen. Wird die zu versichernde Person nicht während des ganzen Jahres beschäftigt, entspricht der zu meldende AHV-Jahreslohn jenem, der bei ganzjähriger Beschäftigung erzielt worden wäre. Beispiel:

Eintritt:

01.03.20XX

Monatslohn:

CHF 5’000

Anzahl Lohnzahlungen:

13

Zu meldender Lohn:

CHF 65’000 = 13x 5’000

Bei Mitarbeitenden, die im Stundenlohn beschäftigt werden, erfolgt bei der Anmeldung eine Schätzung des voraussichtlichen Jahreslohnes. Diese kann jederzeit den geänderten Verhältnissen angepasst werden.