Auf dem Anmeldeformular ist unabhängig vom Vorsorgeplan (Ausnahme: weitergehende Vorsorge) der AHV-Jahreslohn (inkl. 13. Monatslohn) aufzuführen. Wird die zu versichernde Person nicht während des ganzen Jahres beschäftigt, entspricht der zu meldende AHV-Jahreslohn jenem, der bei ganzjähriger Beschäftigung erzielt worden wäre. Beispiel:
Eintritt:
01.03.20XX
Monatslohn:
CHF 5’000
Anzahl Lohnzahlungen:
13
Zu meldender Lohn:
CHF 65’000 = 13x 5’000
Bei Mitarbeitenden, die im Stundenlohn beschäftigt werden, erfolgt bei der Anmeldung eine Schätzung des voraussichtlichen Jahreslohnes. Diese kann jederzeit den geänderten Verhältnissen angepasst werden.