Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Sie sind Eltern eines oder mehrerer Kinder unter 12 Jahren und erleiden einen Erwerbsausfall, weil Sie Ihre Kinder betreuen müssen, die nicht mehr wie üblich betreut werden können.

Der Betreuungsbedarf muss auf Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zurückzuführen sein, wie z. B. die Schliessung von Schulen, Krippen, Kindergärten oder die Tatsache, dass die Betreuung nicht mehr möglich ist, weil sie von einer Person übernommen wurde, die sich auf ärztliche oder behördliche Anweisung in Quarantäne befindet. Befindet sich Ihr Kind selbst in Quarantäne, haben Sie Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie Ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung unterbrechen müssen. Ist die Betreuung jedoch weiterhin möglich, beispielsweise durch Ihren Ehepartner oder Ihre Partnerin oder durch eine andere Person, ist eine Entschädigung nicht notwendig.

Für welchen Zeitraum besteht Anspruch auf die Entschädigung?

Der Anspruch beginnt am 4. Tag, an dem Sie alle Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Der Anspruch endet, wenn eine Betreuungslösung gefunden wurde oder die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus aufgehoben werden (z. B. wenn die Betreuungsstruktur wieder öffnet). Er endet auch, wenn Sie Ihren Arbeitsplatz verlieren oder Ihre Erwerbstätigkeit aufgeben. Dies gilt sinngemäss für Eltern, die selbstständigerwerbend sind.

Wenn die Betreuungseinrichtung oder die Schule schrittweise öffnet und Ihr Kind nur teilweise betreut werden kann, können Sie für die benötigte Zeit weiterhin eine Betreuungsentschädigung beantragen. Dafür müssen Sie bei der Ausgleichskasse einen Nachweis Ihrer Situation einreichen. Der Anspruch endet spätestens am 31. Dezember 2021.

Wann ist der Anspruch auf die Entschädigung anzumelden?

Vater und Mutter können Anspruch auf die Entschädigung haben. Wenn beide Eltern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, wird pro Arbeitstag nur ein Taggeld ausbezahlt, da die Kinderbetreuung von einem Elternteil allein bewältigt werden kann.

Erklärvideo zu Corona Erwerbsersatzentschädigung für Eltern