Auf dem Anmeldeformular ist unabhängig vom Vorsorgeplan (Ausnahme: weitergehende Vorsorge) der AHV-Jahreslohn (inkl. 13. Monatslohn) aufzuführen. Wird die zu versichernde Person nicht während des ganzen Jahres beschäftigt, entspricht der zu meldende AHV-Jahreslohn jenem, der bei ganzjähriger Beschäftigung erzielt worden wäre. Beispiel: