Anmeldung in die Pensionskasse
Der Arbeitgeber meldet der Pensionskasse alle seine Mitarbeitenden, die das 18. Altersjahr vollendet haben, deren AHV-Jahreslohn die Eintrittsschwelle des gewählten Vorsorgeplans überschreitet und die ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben.
Die Eintrittsschwelle beträgt bei den Vorsorgeplänen deren Basis der BVG-Lohn ist oder die auf zwei verschiedenen Löhnen basieren CHF 22‘050 (2023). Bei den Vorsorgeplänen deren Basis der AHV-Lohn ist oder die den Beschäftigungsgrad berücksichtigen, beträgt die Eintrittsschwelle CHF 12‘000. Bei Vorsorgeplänen der weitergehenden Vorsorge liegt die Eintrittsschwelle bei CHF 6‘000.
Falls ein befristetes Arbeitsverhältnis mit einer Dauer unter 3 Monaten besteht, ist keine Anmeldung erforderlich, ausser es bestand bereits ein befristetes Arbeitsverhältnis und der Unterbruch zwischen den beiden Anstellungen beträgt weniger als 3 Monate. Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis von unter 3 Monaten verlängert, erfolgt die Anmeldung im Zeitpunkt der Verlängerung.
Bei Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgt die Anmeldung mit dem Formular:
Auf dem Anmeldeformular ist unabhängig vom Vorsorgeplan (Ausnahme: weitergehende Vorsorge) der AHV-Jahreslohn (inkl. 13. Monatslohn) aufzuführen. Wird die zu versichernde Person nicht während des ganzen Jahres beschäftigt, entspricht der zu meldende AHV-Jahreslohn jenem, der bei ganzjähriger Beschäftigung erzielt worden wäre. Beispiel:
Eintritt: | 01.03.20XX |
Monatslohn: | CHF 5'000 |
Anzahl Lohnzahlungen: | 13 |
Zu meldender Lohn: |
Bei Mitarbeitenden, die im Stundenlohn beschäftigt werden, erfolgt bei der Anmeldung eine Schätzung des voraussichtlichen Jahreslohnes. Diese kann jederzeit den geänderten Verhältnissen angepasst werden.
Bei der Anmeldung sind uns zwingend die persönlichen Daten der zu versichernden Person mitzuteilen sowie die Fragen betreffend der Arbeitsfähigkeit zu beantworten.
Markieren Sie bitte den zutreffenden Vorsorgeplan, insbesondere falls Sie in Ihrem Betrieb verschiedene Personenkategorien mit verschiedenen Vorsorgeplänen haben.
Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.