Informationen Versicherte

Wir beschäftigen uns täglich mit Fragen der beruflichen Vorsorge. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wir beraten Sie gerne.

Bei Eintritt in unsere Pensionskasse sowie nach Verarbeitung der jährlichen Lohnmeldeliste erhalten Sie einen Vorsorgeausweis. Unterjährig werden neue Vorsorgeausweise infolge von Lohn- und Planänderungen erstellt.

 

Lohnangaben

Der gemeldete Lohn entspricht dem AHV-Jahreslohn und wird beim Eintritt in die Pensionskasse vom Arbeitgeber gemeldet. Der Arbeitgeber meldet allfällige Anpassungen sofort.

Der versicherte Lohn dient als Grundlage für die Berechnung der Leistungen und Beiträge. Der versicherte Lohn richtet sich nach dem Vorsorgeplan und dem gemeldeten Lohn.

 

Beiträge

Die geschuldeten Beiträge werden dem Arbeitgeber monatlich bzw. quartalsweise in Rechnung gestellt. Der Arbeitgeber zieht den Mitarbeitenden den vereinbarten Anteil der Beiträge vom Lohn ab.

 

Leistungen bei ordentlicher Pensionierung

Bei der Pensionierung kann in der Regel zwischen einer lebenslänglichen Altersrente oder einer einmaligen Kapitalzahlung gewählt werden. Informationen zum Bezug der Altersleistungen finden Sie im entsprechenden Merkblatt.

Das voraussichtliche Altersguthaben entspricht dem Betrag, der bei unveränderten Grundlagen bei Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters angespart ist.

Die jährliche, lebenslängliche Altersrente wird basierend auf dem voraussichtlichen Altersguthaben berechnet.

 

Leistungen bei Invalidität

Bei einer Erwerbsunfähigkeit wird eine Invalidenrente für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit oder bis zur Ablösung durch die Altersrente ausbezahlt. Bei Teilinvalidität besteht ein Anspruch entsprechend dem Invaliditätsgrad.

 

Leistungen im Todesfall

Im Todesfall wird eine Ehegatten- oder Lebenspartnerrente den Anspruchsberechtigten lebenslänglich ausbezahlt. Die Anspruchsberechtigung und Rentenhöhe richtet sich nach den reglementarischen Bestimmungen.

 

Freizügigkeitsleistungen

Unter „Sparkapital“ wird das effektiv angesparte Kapital per Ende des Vorjahres aufgeführt.

Die „eingebrachten Kapitalien laufendes Jahr“ bezeichnen die Eingänge von Freizügigkeitsleistungen, Einkäufen, Zahlungen aus Scheidung oder WEF-Rückzahlungen. Vorbezüge sind ebenfalls vermerkt.

 

Leistungen bei vorzeitigem Rücktritt

Falls Sie planen, vor dem ordentlichen Pensionierungsalter in den Ruhestand zu gehen, finden sich in diesem Abschnitt die voraussichtlichen Altersleistungen. Aufgrund der kürzeren Beitrags- und längeren Bezugsdauer sowie des angepassten Umwandlungssatzes, fallen sowohl das Altersguthaben wie auch die Rente tiefer aus.

Allgemeines

Wird das Arbeitsverhältnis des Versicherten nach Vollendung des 58. Altersjahres durch den Arbeitgeber aufgelöst, kann die Versicherung im bisherigen Umfang auf Antrag des Versicherten längstens bis zum ordentlichen reglementarischen Rentenalters weitergeführt werden.

Weiterführung der Vorsorge

Der Versicherte hat die Weiterführung der Vorsorge der Pensionskasse vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses schriftlich zu melden. Es ist der Nachweis der durch den Arbeitgeber erfolgten Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu erbringen.

Der Versicherte hat die Wahl die Vorsorge bei unverändertem Lohn lediglich für die Risiken Tod und Invalidität weiterzuführen oder zusätzlich auch die Altersvorsorge weiter aufzubauen. Mit einer schriftlichen Mitteilung kann die Wahl einmal pro Jahr im Voraus auf den 1. des Folgemonats geändert werden. Die Freizügigkeitsleistung bleibt bei der Pensionskasse Gärtner & Floristen, auch wenn die Altersvorsorge nicht weiter aufgebaut wird.

Vorsorgeleistungen

Die Vorsorgeleistungen und die Bestimmungen zur Weiterführung der Vorsorge richten sich nach dem Vorsorgeplan.

Hat die Weiterführung mehr als 2 Jahre gedauert muss die Altersleistung in Rentenform bezogen werden und ein Vorbezug oder Verpfändung für den Erwerb von Wohneigentum ist ausgeschlossen.

Beiträge

Die gesamten Beiträge für die Weiterführung der Vorsorge gehen vollumfänglich zu Lasten des Versicherten.

Beendigung der Vorsorge

Die Vorsorge endet im Todesfall, bei Eintritt der Invalidität oder bei Erreichen des reglementarischen Rentenalters. Werden bei Eintritt in eine neue Vorsorgeeinrichtung mehr als zwei Drittel der Austrittsleistung benötigt, endet die Vorsorge.

Die Weiterführung der Vorsorge kann durch den Versicherten jeweils auf das nächste Monatsende gekündigt werden.

Unterbleibt die Beitragszahlung endet die Vorsorge auf den Zeitpunkt des letzten bezahlten Beitragsmonats.

Wechselt der ehemalige Arbeitgeber die Vorsorgeeinrichtung, so wird das Vorsorgeverhältnis der Weiterversicherung ebenfalls an die neue Vorsorgeeinrichtung übertragen.

Nächste Schritte

Falls Sie die Kriterien für eine Weiterführung des Vorsorgeverhältnisses erfüllen, empfehlen wir Ihnen, umgehend mit uns Kontakt aufzunehmen. Gerne zeigen wir Ihnen die verschieden Möglichkeiten auf.