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Informationen Arbeitgeber
Wir sind bestrebt Bewährtes zu erhalten und gleichzeitig uns weiter zu entwickeln. Ein motiviertes Team beantwortet gerne Ihre Fragen.
IBAN: CH66 0900 0000 8002 7427 5, lautend auf AHV-Ausgleichskasse Forte, Ifangstrasse 8, 8952 Schlieren
Vorsorgeplan
Die Pensionskasse Gärtner & Floristen bietet verschiedenste Möglichkeiten, um jedem Betrieb eine passende Vorsorgelösung zu ermöglichen. Die Leistungen und Konditionen der verschiedenen Angebote sind im Vorsorgeplan ersichtlich.
Ein Betrieb wählt jeweils den für ihn passenden Vorsorgeplan in welchem ein Mitarbeiterkollektiv versichert wird. Bei grösseren Betrieben können mehrere Kollektive gebildet werden (z.B. Kader, Administration, Produktion), da möglicherweise auch unterschiedliche Vorsorgebedürfnisse bestehen. Die Definition der Kollektive muss objektiv abgrenzbar sein.
Leistungen & Lohnbasis
Die Vorsorgepläne der Pensionskasse Gärtner & Floristen decken ein breites Leistungsspektrum ab. Neben den Altersleistungen werden eine Vielzahl anderer Leistungen mitversichert (z.B. Invalidenrente, Ehegattenrente im Todesfall). Die Leistungen basieren im Grundsatz auf dem versicherten Lohn sowie dem bereites angesparten Altersguthaben.
Die Vorsorgepläne einer Pensionskasse unterscheiden sich neben der prozentualen Leistungshöhe auch nach der Definition der versicherten Löhne. Basispläne haben den um einen Koordinationsabzug verminderten AHV-Jahreslohn als Basis. Umhüllende Lösungen versichern hingegen das gesamte AHV-Jahreseinkommen. Die untenstehende Grafik basiert auf einem AHV-Jahreseinkommen von CHF 65‘000, je nach Einkommen können die Verhältnisse variieren
Planwechsel
Ein Wechsel der Vorsorgelösung ist auch während der Vertragslaufzeit möglich. Gerne dürfen Sie uns kontaktieren, wenn Sie die Situation Ihres Betriebes überprüfen möchten oder eine Anpassung anstreben. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten, die sich in der beruflichen Vorsorge bieten.
Als Nutzer unseres Onlineportals ermöglichen Sie eine schnelle und umweltschonende Verarbeitung Ihrer Lohnmeldung.
Die Lohnliste 2024 ist freigeschaltet und auf dem Onlineportal der Pensionskasse verfügbar. Sie finden diese im Seitenmenü unter „Mitarbeiter“ oder direkt auf der Startseite in der Kachel „Postfach“ und der Zeile „Lohnliste“.
Kontrolle Bestand
Auf der Lohnliste (Beispiel auf folgender Seite) sind sämtliche aktiven Versicherten Ihres Betriebes aufgeführt, für welche ein Lohn für das Jahr 2024 gemeldet werden muss. Falls einzelne Mitarbeiter fehlen oder bereits im Vorjahr ausgetreten sind, bitten wir Sie, dies mit dem entsprechenden Webformular („Eintritt Mitarbeiter“ oder „Austritt“) zu melden.
Die Verarbeitung der Ein- und Austrittsmeldungen dauert gewöhnlich einen Arbeitstag. Im Anschluss erscheinen bzw. verschwinden die entsprechenden Mitarbeitenden von der Lohnliste.
Spezialfall: Pendente Ein- und Austritte
Einige Meldungen können nicht sofort bearbeitet werden und deren Meldebeleg (gespeichert im Seitenmenü „Dokumente/Übermittelte Formulare“) zeigt den Status „Pendent“. Bei diesen Meldungen sind noch zusätzliche Abklärungen im Gang, werden aber bereits durch uns bearbeitet. Eine erneute Meldung ist nicht nötig.
Mutation Lohnliste
Zur Bearbeitung der Lohnliste stehen ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
Löhne kopieren
Dieser Button kopiert die Löhne des Vorjahres in dasjenige Feld des neuen Jahres. Die Löhne können danach noch individuell angepasst werden. Sind bereits Daten im Feld „Lohn neu“ erfasst, werden diese überschrieben.
Mutation Lohn (individuell)
Natürlich können die neuen Löhne auch individuell angepasst werden, dazu einfach im entsprechenden Feld den neuen Lohn eintragen.
Ergänzende Informationen
Sollten nicht alle Informationen auf einer Zeile Platz finden, so können mittels Klick auf das Symbol zu Beginn der Zeile ergänzende Informationen angezeigt und mutiert werden.
Speichern
Mit diesem Button können Sie die neuen Löhne (und ergänzenden Informationen) speichern ohne diese bei der Pensionskasse einzureichen. Gerade wenn noch nicht alle Löhne bekannt sind oder die Meldung unterbrochen werden muss, können Sie so den aktuellen Bearbeitungsstand speichern.
Senden
Mittels „Senden“ wird die Lohnliste an die Pensionskasse versendet und verarbeitet. Die Lohnliste ist nur einmal einreichbar, spätere Lohnänderungen können pro Mitarbeitenden einzeln eingereicht werden (Seitenleiste: Mitarbeiter / Mutationen / Bearbeiten / Lohn- und Planänderung).
Nützliche Hinweise und typische Fragen zu den jeweiligen Seiten finden Sie mit einem Klick auf das Fragezeichen (?) oben rechts.
Um ein rasches und korrektes Verarbeiten der Lohnliste zu unterstützen, bitten wir Sie, beim Ausfüllen die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
Jahreslohn:
- Unabhängig von der Anstellungsdauer ist uns immer der AHV-Jahreslohn zu melden (Monatslohn x 12/13).
Jahreslohn 2024 einfügen:
- Falls der Jahreslohn 2024 demjenigen des Jahres 2023 entspricht, können Sie “-” einfügen.
Ist der Arbeitnehmer nicht mehr bei Ihnen beschäftigt, bitten wir Sie, anstelle eines Lohnes, “Austritt” einzufügen und zusätzlich, wenn nicht bereits erfolgt, ein Austrittsformular mitzuschicken.
- Beschäftigen Sie weitere Arbeitnehmer, welche auf der Lohnliste nicht aufgeführt sind, bitten wir Sie, diese auf der Lohnliste hinzuzufügen, sowie, wenn nicht bereits erfolgt, ein Eintrittsformular mitzuschicken
Rückwirkende Lohnänderung für das Jahr 2023
Entspricht der Jahreslohn 2023 nicht dem gemeldeten Lohn, können Sie den alten Jahreslohn durchstreichen und den korrekten Betrag einfügen.
Zivilstand nicht korrekt:
Ist auf der Lohnliste nicht der richtige Zivilstand aufgeführt, ersetzen Sie ihn bitte durch den aktuellen Zivilstand.
Ort, Datum sowie Stempel und Unterschrift:
Damit wir Ihre Lohnliste verarbeiten können, ist das Formular mit dem Ort und dem Datum des Erledigens sowie mit der Unterschrift und allenfalls einem Stempel zu versehen.