Berufsbildung Kantone

Zur Finanzierung der Berufsbildung (Lernenden-Ausbildung und Weiterbildung) tragen Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt – OdA – bei. Die strategische Steuerung und Entwicklung erfolgt durch den Bund, die Umsetzung und Aufsicht durch die Kantone und schliesslich die Bildungsinhalte und Ausbildungsplätze sind Aufgaben der Berufsverbände (OdA). In verschiedenen Kantonen bestehen branchenübergreifende Berufsbildungsfonds, deren Leistungen variieren. Die Fondsbeiträge werden durch die Familienausgleichskassen erhoben und eingezogen.

Neben den branchenmässig ausgerichteten Berufsbildungsfonds gemäss Art. 60 BBG existieren weitere Arten von Berufsbildungsfonds. Diese werden in drei Gruppen aufgeteilt:

a) Nicht-allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds, welche freiwillig sind und sich nach privatrechtlichen Bestimmungen richten.

b) Beiträge für die Berufsbildung im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV), wo die Beitragsregelung aus dem jeweiligen GAV hervor geht.

c) Kantonale, branchenübergreifende Berufsbildungsfonds, wo sich die Beitragsregelung nach kantonalem Recht richtet.

Kantonale branchenübergreifende Berufsbildungsfonds betreffen sämtliche Branchen und Berufe. Die Einnahmen werden branchenübergreifend für Leistungen des Kantons oder der Branchenorganisationen eingesetzt, das heisst zur Finanzierung von Berufsbildungsleistungen in sämtlichen Berufen.

Beitragssätze 2022

Kantonale branchenübergreifende Berufsbildungsfonds

FRVereinigung des Kantonalen Berufsbildungszentrums 423.21
GELoi cantonale sur la formation professionnelle C 2 05
JULoi concernant le fonds pour le soutien aux formations professionnelles 413.12
NELoi sur le fonds pour la formation et le perfectionnement professionnels 414.111
TIRegolamento del fondo cantonale per la formazione professionale
VDLoi sur la formation professionnelle (LVLFPr) 413.01
VSVollzugsreglement zum Gesetz über den kantonalen Berufsbildungsfonds 412.500
ZHVerordnung über den Berufsbildungsfonds (VBBF) 413.313