Unterstellung BBF-GF

Selbstdeklaration-2

Anleitung

(Deklaration gestützt auf das Fondsreglement)

(fix = Keine Änderungen anbringen, Daten werden nicht übermittelt)

  • Firmenname (fix)
    Allfällige Änderungen bitte via bbf-gf@akforte.ch melden – Danke!
  • Ortsbezeichnung (fix)
    Allfällige Änderungen bitte via bbf-gf@akforte.ch melden – Danke!
  • Kontaktperson
    Name der verantwortlichen Person für Rückfragen
  • Telefonnummer
    Rufnummer für Rückfragen
  • eMail
    eMail-Adresse für den elektronischen Schriftenwechsel
  • Beitragsjahr (fix)
    Abrechnungsjahr (Kalenderjahr)
  • Stichtag (fix)
    Anzahl Mitarbeitende per Stichtag 01.07. im Vorjahr
    (Abweichung bei Betriebsaufnahme -> Korrespondenzdatum)
  • Anzahl Mitarbeitende
    Meldepflichtig sind alle per Stichtag im gärtnerischen und/oder floristischen Bereich tätigen Personen inklusive Geschäftsführer von AG und GmbH, unabhängig von der Ausbildung.
    Lernende sind nicht zu deklarieren.
    Teilzeitangestellte, die den hochgerechneten AHV-Lohn und somit die Eintrittsschwelle von CHF 21‘510.00 (2022) in die obligatorische Pensionskasse erreichen, sind zu deklarieren.
    Mischbetriebe mit klar getrennten Betriebsteilen deklarieren alle Personen der Betriebsteile, welche in der gärtnerischen und/oder in der floristischen Branche tätig sind.
  • Anzahl Betriebsinhabende (Einzelfirma/KollG)
    Meldepflichtig sind alle im Betrieb mitarbeitenden Inhaber/Gesellschafter
  • Branchenzuordnung
    Zuordnung aufgrund der Tätigkeit
    Gärtner
    Zierpflanzen-, Schnittblumen-, Stauden- und Gemeinde-/Stadt-Gärtnereien, Gartencenter, Grabbepflanzungen, Garten-/Land-schaftsbau, Element-/Natursteinmauern, Baumschulbetriebe, Baumpflege, Gartenholzerei, Gartenunterhalt, Parkanlagen, Sport-/Golfrasenpflege, Rollrasen, Dachbegrünung, Innenbegrünung etc.
    Floristen
    Blumengeschäfte, Floristikbetriebe, Pflanzen- und Blumenhandel; Florale Verarbeitungs- und Dekorationsbetriebe etc.
    Gärtner und Floristen
    Betriebe/Betriebsteile, die gärtnerische und floristische Leistungen erbringen.

Jeder aktive Betrieb bezahlt den Grundbeitrag und mindestens einen Mitarbeiter- und/oder Betriebsinhaberbeitrag, siehe Beitragsbemessung Art. 9 ff., Reglement.