Krankentaggeld

Krankentaggeldversicherung und AHV aus einer Hand

Dank einer langjährigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Groupe Mutuel sowie JardinSuisse dürfen wir Ihnen attraktive und erprobte Versicherungslösungen anbieten. Mit diesen können Sie Ihre Prämien zudem bequem zusammen mit den AHV-Beiträgen begleichen.

Unsere beiden Partner, die Groupe Mutuel sowie die Krankengeldversicherung des JardinSuisse, bieten unseren Mitgliedern kostengünstige und prämienstabile Krankentaggeldversicherungen nach ihren Bedürfnissen. Dies wird möglich dank breit abgestützten Rahmenverträgen zwischen ihnen und der Ausgleichskasse Forte, welche die Risiken der angeschlossenen Betriebe ausgleichen. Dank der zentralen Meldung und Abrechnung an einem Ort (AHV und Krankentaggeld gebündelt) werden die Mitgliederbetriebe von unnötigen administrativen Doppelspurigkeit entlastet.
  • Ihr Ansprechpartner und Meldestelle ist die Ausgleichskasse
  • Die Rechnungsstellung erfolgt zusammen mit den AHV-Beitragsrechnungen
  • Prämien werden monatlich und nicht zu Jahresbeginn im Voraus bezahlt
  • Bei einem allfälligen Überschuss erfolgt eine Prämienrückerstattung
  • Durch die gesamthafte Betrachtung der Risiken (Pooling) aller über uns versicherten Firmen führen auch grössere Schadenfälle zu geringeren Prämienanpassungen als bei Einzelversicherungen
Einen Krankheitsfall in Ihrem Unternehmen können Sie hier ganz einfach und direkt an die entsprechende Versicherungsgesellschaft melden: · Meldung an Versicherung des JardinSuisse als pdf oder in Excel · Meldung an Groupe Mutuel als pdf

Berechnungshilfe für Lohnsummendeklaration

Groupe Mutuel 

Krankentaggeldversicherung

01 Massgebende AHV-Löhne (Bruttolohn inkl. 13. Monatslohn, Provisionen, Ferienmarken, Überstunden, Gratifikationen, Treueboni und Sachleistungen)


+

02 Nicht AHV-pflichtige Löhne von unter 18-Jährigen, Lehrlingen, Praktikanten und Freiwilligen


+

03 Für versicherte Personen im AHV-Alter und falls ihr Vertrag eine Versicherungsdeckung bis maximal 70 Jahre vorsieht (deklarierter Lohn bis zum Monatsende des 70-igsten Altersjahres): nicht AHV-pflichtiger Lohnanteil (maximal CHF 16’800.-/Jahr oder CHF 1’400.-/Monat pro Person)


+

04 Familienzulagen gemäss FamZG (Gemäss den AVB ab 2016 oder falls die Bedingung im Vertrag vorgesehen ist)


+

05 Erwerbsersatz EO (bei Mutterschaft, Militär- oder Zivildienst) (nur abzuziehen, wenn sie im Punkt 1 unter den massgebenden Löhnen berücksichtigt wurden)


06 Taggeld bei Krankheit oder Unfall (nur abzuziehen, wenn sie im Punkt 1 unter den massgebenden Löhnen berücksichtigt wurden)


07 Für nicht im Vertrag versicherte Personen, die das AHV-Alter erreicht haben, massgebender AHV-Lohn, falls in Punkt 1 aufgeführt


08 Für Personen über 70 Jahre, falls in Punkt 1 aufgeführt (und nicht schon in Punkt 7 enthalten)


09 Personen, die nicht zu den im Vertrag festgehaltenen Versicherten gehören


10 Anteil der Einzellöhne höher als CHF 250’000.-/Jahr oder als die im Vertrag festgelegte Höchstsumme (z. B. CHF 50’000.- eintragen für einen in Punkt 1 angegebenen massgebenden AHV-Jahreslohn von CHF 300’000.-)


Total der Löhne in der Taggeldversicherung
(Auf die Lohnsummendeklaration übertragen)

Berechnungshilfe für Lohnsummendeklaration

Jardin Suisse 

Krankentaggeldversicherung

01 Massgebende AHV-Löhne (Bruttolohn inkl. 13. Monatslohn, Provisionen, Ferienmarken, Überstunden, Gratifikationen, Treueboni und Sachleistungen)


+

02 Nicht AHV-pflichtige Löhne von unter 18-Jährigen, Lehrlingen, Praktikanten und Freiwilligen


+

03 Für versicherte Personen im AHV-Alter und falls ihr Vertrag eine Versicherungsdeckung bis maximal 70 Jahre vorsieht (deklarierter Lohn bis zum Monatsende des 70-igsten Altersjahres): nicht AHV-pflichtiger Lohnanteil (maximal CHF 16’800.-/Jahr oder CHF 1’400.-/Monat pro Person)


+

04 Gratifikationen, Gewinnanteile usw., sofern unter Punkt 1 enthalten


05 AHV-pflichtige Löhne von befristet angestellten Personen, deren Löhne in Punkt 1 enthalten sind. Die Versicherung dieser Personengruppe ist freiwillig. Deshalb dürfen Sie selber entscheiden, ob Sie die befristet angestellten Personen auch mitversichern möchten. Alle übrigen Mitarbeitenden (ausser denjenigen über dem 71. Altersjahr) sind zwingend mitzuversichern.


06 Anteil der Einzellöhne höher als CHF 148’200.00/Jahr


07 AHV-pflichtige Löhne von Personen, die das 71. Altersjahr erreicht haben und deren Löhne beim Punkt 1 aufgeführt sind.


Total der Löhne in der Taggeldversicherung
(Auf die Lohnsummendeklaration übertragen)

Wir beraten Sie gerne persönlich

Mehr noch als ein Makler treten wir dabei als Anbieter aus einer Hand und zentrale Ansprechstelle auf. Entsprechend leisten wir auch keine Zahlungen an Makler. Dies verschafft Ihnen weitere Preisvorteile.

Fragen Sie nach

Haben Sie schon die passende und kostengünstigste Lösung? Möchten Sie Ihre bestehende Versicherung überprüfen oder neu eine freiwillige Versicherung abschliessen? Schicken Sie uns hierzu einfach eine Kopie Ihrer Police oder schreiben Sie uns eine kurze E-Mail an info@akforte.ch.

Wir freuen uns auf den Kontakt mit Ihnen.