Eine Rentenschätzung wird mittels eines vereinfachten Berechnungsverfahrens erstellt und basiert auf den vom Versicherten erfassten Angaben. Die Rentenschätzung ist nicht verbindlich.
Eine Rentenvorausberechnung der Ausgleichskasse ist in bestimmten Lebenssituationen ab einem Alter von 50 Jahren sinnvoll wie beispielsweise bei familiären oder beruflichen Veränderungen, einer geplanten Auswanderung oder bei der Planung eines Rentenvorbezugs.
Detailliertere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt – Rentenvorausberechnung
Antrag für eine Rentenvorausberechnung
Online-Rentenschätzung ESCAL