Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Personen beitragspflichtig, die im Ausland für Arbeitgebende in der Schweiz tätig sind.
Hier finden sich die Details dazu:
Lohnbeiträge an die
AHV, die IV und die EO
Beiträge an die AHV,
die IV, die EO und die ALV
auf geringfügigen Löhnen
Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung
Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO