Beitragsbezug

Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, müssen von ihrem Lohn Beiträge an die AHV, die IV und die EO entrichten. Unter bestimmten Voraussetzungen sind auch Personen beitragspflichtig, die im Ausland für Arbeitgebende in der Schweiz tätig sind.
Hier finden sich die Details dazu:

Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO

Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen

Entgelte bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Selbständigerwerbende in der schweizerischen Sozialversicherung

Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO