Entsendung von Arbeitnehmenden – ALPS
Gemäss den EU-Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 ist seit dem 01.01.2018 von sämtlichen Ausgleichskassen die Plattform ALPS (Applicable Legislation Platform Switzerland) zu verwenden. Das heisst, die Kommunikation für die Belange der Versicherungsunterstellung der Arbeitstätigen mit den Ausgleichskassen bzw. mit dem BSV (je nach Zuständigkeit) erfolgt über dieses elektronische Informationssystem.
Dies betrifft insbesondere:
- Einreichen eines Antrags auf Entsendung (kurzfristige, langfristige oder Entsendungsverlängerung) in einen Staat der EU, der EFTA oder in einen Staat, mit welchem die Schweiz ein bilaterales Abkommen über Soziale Sicherheit abgeschlossen hat. Das Antragsformular ist auf der Homepage des BSV erhältlich.
- Anmeldung einer Mehrfachtätigkeit in der EU/EFTA mit Unterstellung in der Schweiz
- Anmeldung zur Weiterführung der AHV bei Tätigkeiten in Nichtvertragsstaaten